Info aktuell / Finanzverwaltung

Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2020 gebracht. Erlass des BMF 27. 11. 2019, BMF-010219/0259-IV/4/2019.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/840

20.12.2019
Heft 24/2019