Info aktuell / Finanzverwaltung

Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2022 gebracht. Erlass des 10. 1. 2022, 2021-0.881.317.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/44

16.02.2022
Heft 3/2022