Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Lohndumping: Zustellung des Straferkenntnisses an tschechischen Geschäftsführer

Bearbeiter: Manfred Lindmayr / Barbara Tuma

In einem aktuellen Erkenntnis hat der VwGH klargestellt, dass die Zustellung eines ausschließlich in deutscher Sprache verfassten Straferkenntnisses (hier: wegen Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen entsendeter ausländischer AN nach § 7i Abs 4 iVm § 7d AVRAG) an den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Sitz in Tschechien auch ohne Übersetzung in die tschechische Sprache rechtswirksam ist, wenn der Geschäftsführer der deutschen Sprache mächtig ist. VwGH 1. 3. 2016, Ra 2015/11/0097.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/231

17.05.2016
Heft 5/2016