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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 966,65 € für das Jahr 2020 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 966 €;erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.127 €;Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 193 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen, dh höchstens monatlich 965 €);

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Artikel-Nr.
RdW 2020/13

29.01.2020
Heft 1/2020