Neue Vorschriften / Lohnpfändung

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG). Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 wurde für das Jahr 2022 eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze beschlossen (Anhebung um 3,0 % statt 1,8 %), sodass sich der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen mit € 1.030,49 errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2022 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

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Artikel-Nr.
ARD 6777/17/2021

10.12.2021
Heft 6777/2021