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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.030,49 € für das Jahr 2022 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.030 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.202 €Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 206 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen, dh höchstens monatlich 1.030 €)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/12

24.01.2022
Heft 1/2022