Thema

Medizinische Behandlungen im Lichte des 2. ErwSchG

Mag.a Andrea Bramböck PLL.M.

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG, BGBl I 2017/59) kommt es nicht nur zu einem Paradigmenwechsel in terminologischer Sicht. Inhaltlich geht es um die Stärkung der Persönlichkeitsrechte und hier im Besonderen um ein stärkeres Einbeziehen der Bedürfnisse, der Wünsche und des feststellbaren Willens des Betroffenen. Der Beitrag befasst sich mit den wesentlichsten Änderungen und Neuerungen in Bezug auf medizinische Behandlungen.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/352

27.06.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Andrea Bramböck
Mag.a Andrea Bramböck PLL.M. ist Juristin bei der Österreichischen Ärztekammer und dort Leiterin für den Bereich Geriatrie.