Seit 1. 10. 2018 könne die Einsichtnahme in das Register wirtschaftlicher Eigentümer auf Antrag eingeschränkt werden. Die Voraussetzungen der Einschränkung seien relativ streng. IZm den überwiegend schutzwürdigen Interessen werfe sich eine Reihe von Detailfragen auf, welche näher beleuchtet werden.
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