Ankündigungen in Regierungsprogrammen sind nichts Neues und gehören jedenfalls im Miet- und Wohnrecht fast schon zum guten Ton. Die Inhalte im türkis-grünen Regierungsprogramm sind besonders ambitioniert.1 Spannend wird die konkrete gesetzliche Umsetzung sein. Mit Blick auf dabei mögliche Varianten sollen hier ausgewählte Punkte des Mietrechts angesprochen werden.
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Artikel-Nr.
RdW 2020/203
24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in

Foto: Opernfoto Eva Stelzl
Dr. Erwin Dervic, LL.M. forscht und lehrt als Universitätsassistent an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht).

Foto: Christopher Skrabel
Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt ist Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht an der Universität Graz. Davor war er in Frankreich Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School (Schwerpunkt Recht des Internationalen Handels) und Mitarbeiter von Prof. Koziol am European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL) in Wien. Habilitation an der Bucerius Law School. Publikationen im Bürgerlichen Recht und im Unternehmensrecht.