Steuerrecht aktuell

Missglücktes Dreiecksgeschäft aus Sicht des Empfängers bei Abrechnung mit Gutschrift der Waren und Gefahr der Haftung gem § 27 Abs 4 UStG 1994

Rudolf Pöschl, BA

Ausgehend von einem in der Praxis gegebenen Sachverhalt wird in diesem Artikel die aktuelle rechtliche Grundlage des Dreiecksgeschäftes dargestellt und auf die Folgen für den inländischen Empfänger bei Nichtbeachtung der Erfordernisse des Art 25 UStG 1994 hingewiesen.

Ein österreichisches Unternehmen kauft Rinder zur Schlachtung von einem italienischen Lieferanten, welcher diese von Unternehmen aus Ungarn zukauft. Die Lieferung der Rinder wird direkt von Ungarn nach Österreich durch einen vom italienischen Lieferanten beauftragten Frachtführer durchgeführt. Die Abrechnung der Lieferung erfolgt im Wege einer Gutschrift durch den österreichischen Unternehmer, wobei in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Rechnung nur den Vermerk "steuerfrei" beinhaltet. Vom österreichischen Unternehmen wird die Lieferung (Dreiecksgeschäft) als steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb in die Bücher aufgenommen. Der italienische Lieferant erfasst die Lieferung nicht in der ZM. Alle an der Lieferung beteiligten Unternehmen treten unter der UID ihres Ansässigkeitsstaates auf.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/277

07.05.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Rudolf Pöschl

Rudolf Pöschl, BA ist in der Großbetriebsprüfung am Standort Graz als Prüfer tätig und Absolvent des Bachelor-Studiums Tax-Management an der FH Campus Wien.