Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Udo Eversloh

Regierungsentwurf zur Umsetzung der DAC6-Richtlinie - Ende der Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater?

Das Bundeskabinett hat am 9. 10. 2019 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht1 für grenzüberschreitende Steuergestaltungen2 beschlossen. Damit soll die Richtlinie 2018/822/EU vom 15. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (sogenannte "DAC6-Richtlinie", die am 25. 6. 2019 in Kraft getreten ist) in nationales Recht umgesetzt werden. Das hat bis zum 31. 12. 2019 zu geschehen; die Anwendung soll ab dem 1. 7. 2020 erfolgen. Geregelt werden sollen die Anzeigepflichten in den neuen §§ 138d-k AO; bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 €. Im Folgenden werden die Regelungen in den Grundzügen ebenso wie die Kritik daran dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/629

20.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.