Die Abwicklungsfähigkeit einer Bankengruppe stellt eines der Kernelemente eines effektiven Abwicklungsregimes dar. Gem Art 16 Abs 1 UAbs 2 BRRD1 ist eine Gruppe als abwicklungsfähig zu betrachten, wenn es auch für den Fall systemweiter Ereignisse durchführbar und glaubwürdig ist, ein Institut bzw die Unternehmen einer Gruppe entweder im Rahmen eines Konkursverfahrens zu verwerten oder sie durch Anwendung verschiedener Abwicklungsinstrumente und -befugnisse abzuwickeln, und zwar bei möglichst weitgehender Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf das Finanzsystem der Union oder ihrer Mitgliedstaaten (MS) und im Bestreben, die Fortführung kritischer Funktionen sicherzustellen.
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Artikel-Nr.
ZFR 2022/85
28.04.2022
Heft 4/2022
Autor/in
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Univ.-Doz. MMag. Dr. Philip Göth praktiziert als österreichischer Rechtsanwalt und englischer Barrister, sowie als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Schwerpunkt liegt auf der zivil-, bank-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratung sowie auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Unternehmenskäufen, Ansprüchen nach Investitionsschutzabkommen und White Collar Crime. Zudem führt Philip Göth Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und -gerichten, insbesondere in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Steuerrecht und Finanzstrafrecht.
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Dr. Christian Schiele ist Abteilungsleiter Stv. des Regulatory Office der Wüstenrot Gruppe. Von 2015 bis 2019 arbeitete er in der FMA-Abwicklungsbehörde; dort Mitglied der SRB-Task Force on MREL sowie diverser Arbeitsgruppen zu Abwicklungsthemen, davor in unterschiedlichen Funktionen im Bereich Bankenaufsichtsrecht und Risikomanagement bei mehreren österreichischen Banken tätig. Forschungsschwerpunkte: österreichisches und europäisches Bankenaufsichtsrecht sowie Bankenabwicklung, Fachautor und Vortragender zu diesen Themen.