Erkenntnisse des EuGH

MwSt-Pflicht von Rechtsanwaltsleistungen und die Beseitigung einer früheren Steuerbefreiung für solche Leistungen verletzen nicht das Charta-Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGH

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2018/50

22.03.2018
Heft 5/2018