Arbeitsrecht

Nachsicht vom Ausschluss des Arbeitslosengelds

Mag. Andreas Gerhartl

Verweigert oder vereitelt der Arbeitslose die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, so zieht dies den temporären Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nach sich. In berücksichtigungswürdigen Fällen ist dieser Verlust jedoch ganz oder teilweise nachzusehen (Nachsichterteilung). Eine aktuelle VwGH-Entscheidung enthält grundsätzliche Ausführungen über die Bedeutung dieser - in der Praxis häufig zu Problemen führenden - Bestimmung; das Erkenntnis wirft allerdings seinerseits wieder neue Fragen auf.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/736

16.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.