Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2 / Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen

Nachzahlung von Überstunden - laufender Bezug, sonstiger Bezug oder Sonderzahlung? (Schuster, SWK 29/2020, S. 1384)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das BFG habe entschieden, dass die Auszahlung von Überstunden des Vorjahres nicht als begünstigte Nachzahlung des Vorjahres im Steuerrecht gelte. Vielmehr zählten diese Auszahlungen als Bezüge gem § 67 Abs 10 EStG. Schuster beleuchtet, was dies aus beitragsrechtlicher Sicht in der Sozialversicherung bedeutet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/878

21.12.2020
Heft 24/2020