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Nationaler Rechtsschutz, innerstaatliches Verfahrensrecht und die Auslegung des Art 52 Abs 1 MiFID

Univ.-Ass. Dr. Nicolas Raschauer / PD Dr. Wolfgang WesselyWirtschaftsuniversität Wien / UVS Niederösterreich

Während die MiFID den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten - dem Trend der Zeit folgend - zusätzliche eingriffsintensive Ermittlungskompetenzen überträgt, versucht der Gemeinschaftsgesetzgeber als Ausgleich, den Rechtsschutz der Betroffenen gemeinschaftsweit zu vereinheitlichen und auszubauen. Nicht weiter verwunderlich ist es daher, dass alle zentralen Entscheidungen in Anwendung nationaler Durchführungsbestimmungen zur MiFID zu begründen sind und einer nachprüfenden Kontrolle durch ein vorlageberechtigtes Gericht unterliegen (müssen). Für die nationale Vollziehung ist diese - im Wertpapier- und Börseaufsichtsrecht nicht neue1 - Konstellation nicht frei von Problemen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/107

03.10.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.