Arbeitsrecht

Negative Auskünfte im Arbeitsrecht

Mag. Andreas Gerhartl

In der Entscheidung vom 7. 2. 2008, 9 ObA 104/07w, hatte sich der OGH das erste Mal mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit ein Arbeitgeber für nachteilige Auskünfte über einen früheren Arbeitnehmer haftet, wenn die Auskunft von einem seiner derzeitigen Arbeitnehmer erteilt wurde. In dieser Entscheidung werden zwar die Grundsätze für eine derartige Haftung skizziert, etliche Fragen bleiben jedoch offen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem betreffenden Erkenntnis und versucht dabei auch, Antworten für bislang ungeklärte Problemstellungen zu finden.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/557

17.09.2008
Heft 9/2008
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.