Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Neue Begutachtungsentwürfe

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ende September wurden vom BMASK zwei Ministerialentwürfe zur Begutachtung ausgeschickt:

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz (237/ME): Um eine bessere Wiedereingliederung von Menschen, die für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, zu fördern, soll ab 2017 nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand unter Einbindung von fit2work die arbeitsrechtliche Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit zwischen AG und AN für die Dauer von bis zu sechs Monaten geschaffen werden. Neben dem entsprechend der Arbeitszeitreduktion aliquot zustehenden Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung soll dem AN ein Wiedereingliederungsgeld (= anteiliges Krankengeld aus Mitteln der Krankenversicherung) zustehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/483

17.10.2016
Heft 10/2016