Ein erster Überblick
Der Rat und das Europäische Parlament haben vor Kurzem die Verordnungen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken)1 und über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme)2 jeweils in einer Neufassung angenommen (siehe Zak 2020/691, 387).
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Artikel-Nr.
Zak 2021/44
03.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Foto: beigestellt
Mag. Petra Peer ist derzeit Richterin und Referentin der Abteilungen für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht sowie für Organisationsentwicklung, Personalplanung und Controlling im Bundesministerium für Justiz. Gemeinsam mit Ursula Scheuer hat sie die Verhandlungen zur Revision der Zustellungs- und BeweisaufnahmeVO geführt und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung in der Ratsarbeitsgruppe innegehabt. Dabei lag ihr Schwerpunkt in der ZustellungsVO.
Foto: Privat
Mag. Ursula Scheuer ist Referentin der Abteilungen für Zivilverfahrensrecht sowie für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht im Bundesministerium für Justiz. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des europäischen und internationalen Zivilprozessrechts. Sie hat gemeinsam mit Mag. Petra Peer die Verhandlungen zur Revision der Zustellungs- und Beweisaufnahme-Verordnung geführt und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung in der Ratsarbeitsgruppe innegehabt. Zudem zählten die Verhandlungen über die „Verbandsklagen-Richtlinie“ und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung zu ihrem Aufgabenbereich.
Publikationen (Auszug):
§§ 63 bis 73 ZPO in Deixler-Hübner/Fucik/Mayrhofer (Hrsg), Gewaltschutz und familiäre Krisen, Wien (2018); §§ 29, 41 und 43 JN in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze, Band I, 3. Auflage, Wien (2013); Neuerungen in der Verbraucherschlichtung durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), BGBl I 2015/105, ZVR 2016/64.