Bundesgesetz, mit dem ua das B-VG, das F-VG 1948, das FinStrG, BGBlG, das VwGG 1985 und das VfGG 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012)
BGBl I 2012/51, ausgegeben am 5. 6. 2012
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 werden die Grundlagen für eine neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 1. 1. 2014 geschaffen. Hauptgesichtspunkte der Reform sind:
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