Artikelrundschau März 2017 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Neue Vorschriften zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer (Gedlicka, RWZ 2017/17, S. 73)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Vorschriften zur Erbringung von zusätzlichen Leistungen (sogenannten "Nichtprüfungsleistungen") durch den Abschlussprüfer wurden durch die EU Audit Reform teilweise auf neue rechtliche Grundlagen gestellt und bringen insb für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIE) (einschließlich deren Mutter- und beherrschter Tochterunternehmen) Neuerungen. Parallel dazu wurden die Aufgaben des Prüfungsausschusses in diesem Zusammenhang durch ein neues Pre-Approval-Erfordernis erweitert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/397

01.06.2017
Heft 10/2017