In aller Kürze

Neuer Heimarbeitstarif

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen, der rückwirkend mit 1. 1. 2021 in Kraft tritt. (BGBl II 2021/155)

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Artikel-Nr.
ARD 6744/1/2021

15.04.2021
Heft 6744/2021