Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Neuerliche Bestrafung wegen derselben Arbeitnehmerschutzverletzung: fortgesetztes Delikt?

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

§

AschG: § 130

VStG: § 22

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VwGH 21. 4. 2021, Ra 2020/02/0252

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Artikel-Nr.
RdW 2021/517

15.09.2021
Heft 9/2021