Die Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer haben für mediales Aufsehen gesorgt: In den Medien wurde teilweise die Befürchtung geäußert, dass mit den neuen GrESt-Regelungen (jeweils § 1 Abs 2a und Abs 3 letzter Satz GrEStG 1987) die Interessen jener Gruppen bedient werden sollen, die den Wahlkampf des derzeitigen Bundeskanzlers finanziert haben.1
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/506
21.08.2018
Heft 13-14/2018
Autor/in

Foto: Privat
MMMag. Dr. Philipp Loser, BA BEd ist ehemaliger Assistent im Finanzrecht (Fachbereich Öffentliches Recht) an der Universität Salzburg.

Foto: Foto Helmreich
Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.