Mit den Änderungen des FinStrG durch das EU-FinAnpG 2019 werden mehrere Richtlinien umgesetzt. Die Änderungen, die mit 23. 7. 2019 in Kraft getreten sind, werden im Überblick dargestellt. Zudem wird, soweit finanzstrafrechtliche Querverbindungen bestehen, auf die Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL im WiEReG und der Besteuerungsstreitbeilegungs-RL eingegangen.
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