Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Neues DBA Japan - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Japan wurden bislang durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, das 1963 in Kraft getreten ist (BGBl 1963/127). Dieses DBA entspricht nicht mehr den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, weshalb der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich schien. Das neue DBA basiert einerseits auf dem Vorgängerabkommen und folgt andererseits in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens in der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2014, soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist. Das neue DBA Japan trat mit 27. 10. 2018 in Kraft und findet im Wesentlichen auf die Steuerjahre ab 1. 1. 2019 bzw die Steuern Anwendung, die ab 1. 1. 2019 erhoben werden. (BGBl III 2018/167)

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2018/514

19.11.2018
Heft 11/2018