Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes beim BMASGK wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigungen und Sonderzahlungen für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:
Lehrberuf Zahntechnik (ab 1. 2. 2019): Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 566,30, im 2. Lehrjahr € 710,40, im 3. Lehrjahr € 956,40 und im 4. Lehrjahr € 1.126,90 monatlich. ( BGBl II 2019/62)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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