Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Nichtberücksichtigung betrieblicher Verbindlichkeiten als Gewinn (Novacek, FJ 2/2016, S. 97)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Sei mit der Durchsetzung einer Forderung durch den Gläubiger nicht mehr zu rechnen, so dürfe die Verbindlichkeit nicht mehr bilanziert werden. Aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips wirke sich die demnach gebotene Nichtberücksichtigung betrieblicher Verbindlichkeiten als Gewinn aus (VwGH 27. 9. 2000, 96/14/0141).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/577

22.07.2016
Heft 14/2016