In aller Kürze

Nichterlag des Kostenvorschusses beim erweiterten Exekutionspaket

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Wenn das erweiterte Exekutionspaket iSd § 20 EO bewilligt, aber der für die Bestellung des Verwalters gem § 79 Abs 1 EO erforderliche Kostenvorschuss nicht erlegt worden ist, ist die Exekution nach Ansicht des LGZ Wien (46 R 25/22z) nicht einzustellen, sondern auf das kleine Exekutionspaket (§ 19 EO) einzuschränken.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/331

01.07.2022
Heft 10/2022