Wirtschaftsrecht

Nichtzustandekommen eines (positiven) Gewinnverwendungsbeschlusses in der GmbH: Vollausschüttung oder Thesaurierung?

Dr. Bernhard Gonaus, LLB.oec., LLM.oec. / Dr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-HSG

Die Fassung eines Gewinnverwendungsbeschlusses kommt bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur dann in Betracht, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Ist dies der Fall, prallen im Rahmen der mit der Beschlussfassung einhergehenden gesellschafterlichen Willensbildung oftmals die Finanzierungsinteressen der Gesellschaft einerseits und die Ausschüttungsinteressen der Gesellschafter andererseits aufeinander. Verfügt kein Gesellschafter (bzw keine Gruppe von Gesellschaftern mit gleichgelagerten Interessen) über die für die Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses erforderliche Mehrheit, kann die Situation eintreten, dass kein positiver Beschluss über die Gewinnverwendung zustande kommt. Der vorliegende Beitrag soll sich der - an die Autoren in der anwaltlichen Praxis bereits mehrfach herangetragenen - Frage widmen, ob in diesem Fall das (dispositive) gesetzliche Vollausschüttungsgebot greift oder die Gewinne zu thesaurieren sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/15

29.01.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Bernhard Gonaus

Dr. Bernhard Gonaus, LLM.oec. ist Rechtsanwalt der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm). Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen (streitiges) Gesellschaftsrecht und M&A.

Gerald Schmidsberger

Dr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-H.S.G. ist Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) in Linz und Wels und hat zahlreiche Funktionen in Aufsichtsräten und Stiftungsvorständen übernommen. Dr. Schmidsberger ist Autor und Universitätslektor.

Publikationen (Auswahl):
Schmidsberger, Gestaltung von GmbH-Verträgen² (2020); Schmidsberger/Duursma, Kommentierung der §§ 1-4, in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG Kommentar² (2018).