Editorial

Noli turbare circulos consolidationis meos!

Bearbeiter: Thomas Stern / Rainer Wolfbauer

Die Ermittlung und Abgrenzung eines Konsolidierungskreises für die Erstellung eines Konzernabschlusses ist ein in der Praxis häufig diskutiertes Problem, an dessen Lösung sich zahlreiche Folgen knüpfen. Bei Kreditinstituten stellen sich analoge Fragen bei der Einbeziehung von Entitäten in eine Kreditinstitutsgruppe, die sich daran knüpfenden Rechtsfolgen wiegen aber aufgrund aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen umso schwerer. Regulatorische und geschäftspolitische Interessen divergieren hier häufig voneinander. Komplexitätserhöhend wirkt, dass je nach Aufsichtsregime (Säule I und II, MREL & Abwicklungsgruppe) unterschiedliche Konsolidierungskreise gelten. Konsolidierungsfragen haben auch schon die Gerichte beschäftigt.2 Einem in diesem Heft abgedruckten Erk des BVwG3 gebührt besondere Aufmerksamkeit.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/181

24.09.2021
Heft 9/2021
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.

Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).