In aller Kürze

Normalkostentarif für Rechtsanwälte

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2017/175) tritt mit 1. 8. 2017 in Kraft und ist auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. 7. 2017 bewirkt werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6556/3/2017

13.07.2017
Heft 6556/2017