Artikelrundschau April 2017 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

"Obiter dictum" des VwGH: Fehlender Zwang und freies Wahlrecht sind schädlich für Drittelbegünstigung (Geiger, BFGjournal 4/2017, S. 143)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Der VwGH habe die Gelegenheit ergriffen und auf schnellem Wege eine Aussage

zur Qualifizierung von Pensionsabfindungen iSd § 124b Z 53 EStG 1988 gemacht. In einer wohlüberlegten Klarstellung habe er im Zurückweisungsbeschluss festgehalten, dass Grundvoraussetzung für die Drittelbegünstigung ein Zwang zur Inanspruchnahme der Pensionsabfindung und die fehlende freie Wahlmöglichkeit zwischen gleichrangig eingeräumten Ansprüchen sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/478

07.07.2017
Heft 12/2017