Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Insolvenzrecht

Oechsler, Die Polbud-Entscheidung und die Sitzverlegung der SE, ZIP 2018, 1269

Bearbeiter: Martin Lutschounig

Sitz und Hauptverwaltung einer SE müssen im selben Mitgliedstaat liegen. Der Verfasser nimmt die Entscheidung EuGH C-106/16, Polbud zum Anlass, die Auswirkungen einer isolierten Satzungssitzverlegung der SE bis hin zu ihrer Zwangsliquidation zu untersuchen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/180

31.08.2018
Heft 4/2018