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Öffentliches Country-by-Country Reporting: EU-Gesetzgeber erzielen politische Einigung

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die EU ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz großer multinationaler Unternehmen. Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes haben am 1. Juni 2021 mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erzielt, die gemeinhin als Richtlinie über die öffentliche länderbezogene Berichterstattung bezeichnet wird. Die Richtlinie, die im April 2016 vorgeschlagen wurde, ist Teil des Aktionsplans der Kommission für ein gerechteres Körperschaftsteuersystem.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/462

15.06.2021
Heft 12/2021