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Österreichische Besonderheiten in der FinTech-Regulierung

Bibiane Kaufmann / Thomas Schneckenleitner

Geschäftsmodelle von FinTechs finden insb in den Bereichen Zahlungsdienste, Virtual Currencies und Wertpapierdienstleistungen (Stichwort Robo-Advice) europaweit harmonisiertes Finanzmarktaufsichtsrecht vor. Im Bereich der Bankgeschäfte treffen FinTechs in Österreich auf die Konzessionspflicht von Dienstleistungen, die in anderen Rechtsordnungen nicht als Bankgeschäft normiert sind: Die Vermittlung des Einlagen- oder Kreditgeschäfts und das Factoring. Das jüngste nationale Sonderrecht besteht zu Crowdfunding und zum Video-Ident-Verfahren.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/162

20.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Bibiane Kaufmann

Mag. Bibiane Kaufmann ist langjährige Spezialistin für Konzessionsfragen und Mitherausgeberin des Handbuchs Crowdfunding & AltFG. Sie ist ua mitzuständig für die Sandbox & Kontaktstelle FinTech der FMA.

Thomas Schneckenleitner

Mag. Thomas Schneckenleitner ist seit 2008 in der FMA insbesondere mit konzessionsrechtlichen Fragestellungen befasst. Seit 2016 ist er ua ebenfalls mitzuständig für die Kontaktstelle FinTech.