Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG, die mit dem JStG 20181 in Österreich eingeführt wurde und die unionsrechtliche Vorgabe der Art 7 und 8 der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)2 umsetzt, ist seit 1. 1. 2019 anwendbar und birgt naturgemäß viele offene Fragen.
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