Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

OGH: Staatliche Förderung einer internationalen Schule - kein Lauterkeitsverstoß

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Die Förderung einer internationalen Schule durch die Republik Österreich (jährlicher Baurechtszins iHv 1 €) aufgrund eines Staatsvertrags ist lauterkeitsrechtlich unbedenklich, weil kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Wegen des fehlenden Handelns im geschäftlichen Verkehr (mangels Förderung fremden Wettbewerbs) kann der Unterlassungsanspruch auch nicht auf (allfällige) Verstöße gegen das unionsrechtliche Beihilfenrecht gestützt werden. OGH 22. 4. 2022, 4 Ob 47/22y.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2022/299

17.06.2022
Heft 6/2022