Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

OGH: Verbandsgeldbuße - Keine Rechtsmittel­legitimation des Insolvenzverwalters

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

"Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art" können gem § 58 Z 2 IO nicht als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden. Aus diesem Ausschluss von Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen aus einer Insolvenzverfangenheit folgt, dass der Insolvenz-/Masseverwalter zur Vertretung des Schuldners in einem gegen diesen geführten Strafverfahren nicht legitimiert ist.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2016/113

23.03.2016
Heft 3/2016