Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

OGH: Wettbewerbswidrige Koppelung im Flüssiggasbereich?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der verbotene Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann darin bestehen, dass an die Vertragsschließung die Bedingung geknüpft wird, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen (§ 5 Abs 1 Z 4 KartG 2005; Art 102 lit d AEUV).

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2016/49

18.02.2016
Heft 2/2016