Arbeitsrecht

OLG Linz: Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht verfassungswidrig

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch

Die Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit durch das SVÄG 2000 wird von einer etwas problematischen Übergangsregelung begleitet. Der Gesetzgeber hat nämlich im maßgeblichen § 587 Abs 4 ASVG erst mit dem SRÄG 2000 eine gesetzliche Umdeutung der zwischen 24. 5. und 1. 6. 2000 gestellten Anträge vorgenommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/45

15.01.2001
Heft 1/2001
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.