Durch die seit 1. 1. 2019 in Kraft getretenen Änderungen bei der Berechnung der KU 1 würden vermehrt Einzelfragen hinsichtlich der korrekten Ermittlung bei Organschaften auftreten. Insb stelle sich die Frage, auf welcher Ebene die KU in der Organschaft zu ermitteln sei. Eine einheitliche Berechnung der KU für den gesamten Organkreis erscheine problematisch, weil Gesellschaften in Organschaften häufig in verschiedenen Branchen tätig sind.
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