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Pandemiebedingte Kurzarbeit läuft Ende März 2022 aus

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die aktuelle Phase 5 unterscheidet zwei verschiedene Modelle:

Kurzarbeit für von der COVID-19-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen mit einer Kurzarbeitsbeihilfe im vollen Ausmaß,reguläre Form der Kurzarbeit für nicht besonders betroffene Unternehmen mit um 15 % eingekürzten Kurzarbeitsbeihilfe.

Die wegen der Pandemie eingeführte CoV-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für Unternehmen läuft mit Ende März 2022 aus. Um für mehr Planungssicherheit zu sorgen, wird die maximale Dauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit um 2 Monate ausgeweitet - Betriebe, die seit Beginn der CoV-Krise in der CoV-Kurzarbeit sind, können damit bis Ende Mai 2022 in die reguläre Kurzarbeit, die mit Ende Juni 2022 befristet ist, wechseln. Die maximale Inanspruchnahme der Kurzarbeit wird damit von 24 auf 26 Monate verlängert. (Initiativantrag 24. 2. 2022, 2334/A BlgNR 27. GP)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/123

18.03.2022
Heft 3/2022