Thema - Human Resources

Papierakten und Datenschutz

Dr. Andreas Gerhartl

Arbeitgeber führen häufig Papierakten, in denen personenbezogene Daten (zB von Mitarbeitern, Bewerbern, Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden) enthalten sind (beispielsweise Personalakten, Auftragskarteien etc). Es ist daher von Relevanz, was dabei im Hinblick auf datenschutzrechtliche Verpflichtungen zu beachten ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Abgrenzung zwischen manueller und automationsunterstützter Datenverarbeitung von Bedeutung.

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Artikel-Nr.
ARD 6615/4/2018

13.09.2018
Heft 6615/2018
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.