Aktuelles / Unionsrecht

Parameter zur Identifikation global systemrelevanter Institute

Bearbeiter: Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Die Europäische Kommission beschloss am 8. 10. 2014 eine DurchführungsVO zur Konkretisierung der Parameter, die der Identifikation systemrelevanter Bankengruppen (sog global systemrelevante Institute - G-SRI) dienen.1 Unter den Begriff der G-SRI werden all jene Institute subsumiert, die aufgrund ihrer Größe, ihrer weltweiten Tätigkeit oder ihrer Interkonnektivität mit anderen Finanzintermediären als "too big to fail" gelten. MaW würde eine Insolvenz von G-SRI derartige Instabilitäten des Finanzsystems hervorrufen, dass der Staat zur Abwehr eines Systemkollapses stützend eingreift und die Institute künstlich aufrechterhält. Wie die Regulierungstheorie lehrt, verursacht aber gerade eine solche Vorgehensweise volkswirtschaftliche Schäden.2 Institute handeln in der Gewissheit, bei Fehlverhalten - wie einer übermäßigen Risikoübernahme - vom Staat rekapitalisiert zu werden, wodurch ihre Risikobereitschaft zunimmt. Die durch das

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/19

29.01.2015
Heft 1/2015