In aller Kürze

Parteiantrag auf Normenkontrolle zum Kindesunterhalt

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 231 Abs 2 ABGB leistet der betreuende Elternteil grundsätzlich durch die Betreuung seinen Beitrag zum Kindesunterhalt. In der Rs G 87/2022 hat der VfGH die Behandlung eines Parteiantrags auf Normenkontrolle, der sich gegen diese Regelung wendete, mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Der Antragsteller hatte mit der Behauptung, § 231 Abs 2 ABGB führe in Zusammenhang mit der OGH-Rsp bei Mitbetreuung zu einer doppelten Unterhaltslast des minderbetreuenden Elternteils, pauschal Verstöße gegen den Gleichheitssatz, das Legalitätsprinzip, das Grundrecht auf Privat- und Familienleben sowie das BVG über die Rechte von Kindern geltend gemacht.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2022/263

20.05.2022
Heft 8/2022