Verordnung der BMF über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung)
BGBl II 2013/276, ausgegeben am 19. 9. 2013
→ zum Begutachtungsentwurf siehe ARD 6347/14/2013
Mit Bundesgesetz BGBl I 2013/53, ARD 6311/2/2013, wurde das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG neu geregelt. Darin wurde auch eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung von Kriterien zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels vorgesehen. Mit der nunmehr kundgemachten Pendlerverordnung wird der Verordnungsermächtigung in § 16 EStG entsprochen. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage wird insbesondere die Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit neu geregelt.
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