Arbeitsrecht

Pensionskasse: Verfügungen im Leistungsfall

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch

Zu klären ist die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen bei Leistungsanfall ein Wechsel zwischen Pensionskasse (PK) und betrieblicher Kollektivversicherung (bKV) möglich ist. Diese Frage stellt sich im Besonderen dort, wo PK-Berechtigte neben ihrer Anwartschaft aus laufender Beitragsleistung des AG aus einer PK-Zusage auch den Unverfallbarkeitsbetrag (UVB) aus einer direkten Leistungszusage (DLZ) in die PK übertragen haben und nun über diese Beträge gesondert verfügen möchten.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/585

16.09.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.