Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer bei Entgeltumwandlung?

Udo Eversloh

Der BFH hat durch Urteil vom 27. 5. 2020, XI R 9/19, entschieden, dass der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs 3 Satz 2 Nr 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG eine Entgeltumwandlung iSv § 1 Abs 2 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) voraussetzt. Das ist seiner Auffassung nach nicht gegeben, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer kein Arbeitnehmer iSd § 17 Abs 1 Satz 1 oder 2 BetrAVG ist. Die darin liegende Besserstellung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer iSd BetrAVG sei verfassungsgemäß. Diese Entscheidung hat viel Kritik hervorgerufen. Urteilsinhalt und wichtige Kritikpunkte werden im Folgenden dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/673

18.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.