Steuerrecht aktuell

Pflegekosten im Wechselspiel zwischen Zivilrecht und Einkommensteuer

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

dauernde Lasten, Gegenleistungsrenten und außergewöhnliche Belastungen

Die systematische Konsistenz der Belastung mit Pflegekosten nach dem Zivilrecht und deren Abzugsfähigkeit in der Einkommensteuer werden untersucht.

Aufgrund einer schuldhaft verursachten Körperverletzung muss der Schädiger lebenslange Pflegekosten ersetzen und mangels einer Deckung durch eine Versicherung selbst tragen. Solche Pflegekosten sind beim Verpflichteten Betriebsausgaben/Werbungskosten, soweit die Verletzung durch seine Einkunftserzielung verursacht ist. Liegt eine betriebliche/berufliche Veranlassung nicht vor, so ist ein Abzug als dauernde Last nach § 18 Abs 1 Z 1 EStG möglich.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/1028

20.12.2013
Heft 24/2013
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.